Abmahnung wegen Google Fonts

Seit Mitte 2022 werden massenhaft Abmahnungen (genau genommen sind es Schadensersatzforderungen) von Abmahnkanzleien wegen des Einsatzes von Google Fonts versendet. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München vom 20.01.2022 das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das externe Einbinden von Google Fonts war und ist eine absolut übliche Methode, um unterschiedliche Schriftarten innerhalb einer Website zu benutzen. Damit bietet Google die Option, verschiedene Schriftarten (rund 1400 Schriftarten stehen zur Verfügung) auf der eigenen Webseite zu nutzen, ohne diese zuvor auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Alles läuft problemlos über die Server von Google, die Schriftarten werden einfach von dort nachgeladen. Damit das funktioniert muss natürlich die IP-Adresse der anfordernden Seite an Google übermittelt werden, damit die Schriftart-Dateien dann an die richtige Stelle wieder zurückgesendet werden können. Ohne IP-Adresse funktioniert das technisch nicht.

Und genau um diese IP-Adresse geht es in den Abmahnungen. Google selbst protokolliert die IP bei einer Google Font-Abfrage nach eigenen Angaben nicht. Wie dem auch sei, die Abmahnkanzleien haben aufgrund dieser Tatsache und im Zusammenhang mit dem Urteil des LG München ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, um schnell und einfach richtig viel Geld zu generieren.

Ob diese Abmahnungen überhaupt rechtlich Bestand haben? Tja, darüber wird im Netz auf sehr, sehr vielen Seiten gestritten. Am Ende von dieser Seite finden Sie einige Links. Bilden Sie sich selbst ein Urteil darüber. Ich persönlich gebe zu bedenken: Eines ist doch offensichtlich. Diese tausenden oder gar zehntausenden von Abmahnungen sind mittels gut programmierter Software entstanden. Bedeutet: Keine Person hat sich mit Ihrer Website beschäftigt, sondern eine Software durchcrawlt systematisch das Netz und sucht nach Seiten, die Google Fonts dynamisch eingebunden haben. Es wird also seitens der abmahnenden Kanzlei ein Datenschutzverstoß absichtlich provoziert, um damit dann Kasse zu machen. Ich bin kein Anwalt und habe nicht wirklich das Wissen von einem Juristen, aber meine ganz persönliche Meinung: Das hat mit dem Schutz von Benutzerdaten überhaupt nichts zu tun, sondern geht in einen ganz anderen Bereich. Wenn ich richtig informiert bin, dann nennt man so etwas im Juristen-Deutsch "Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug". (Wohlgemerkt das ist meine (Andreas Schwope) rein persönliche Meinung und soll keine juristische Beurteilung dieser Abmahnungen darstellen.)

Jetzt aber zum Kernpunkt.
Sind Sie mit Ihrer Website überhaupt betroffen? Das können Sie hier (Google-Fonts-Checker von Sicher3) oder hier (Google Fonts prüfen von eRecht24) online prüfen.
Wenn auf Ihrer Website dynamische Google Fonts eingebunden sind, dann sollten diese vorsorglich entfernt werden, bzw. lokal eingebunden werden, damit Sie überhaupt erst garnicht mit einem Abmahnanwalt Bekanntschaft machen. Auch völlig unabhängig davon, das es technisch zwar überhaupt keinen Sinn macht, Google Fonts lokal einzubinden. Es ist aber die einfachste Methode, um so einer Abmahnwelle aus dem Weg zu gehen.

Was tun, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben:
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst Ruhe bewahren.
Lassen Sie die Abmahnung aber auch nicht unbeachtet liegen, das ist keine gute Idee.
Auf keinen Fall sollten Sie einfach bezahlen.
Lesen Sie nachfolgende Links, um mehr Informationen zu dem Thema zu erhalten und entscheiden Sie erst dann, was getan werden muss.


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